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NEU: Fachanwalt für Arbeitsrecht


auf den Internetseiten der Rechtanwaltskanzlei Stefan Brandmaier.

Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkten Arbeitsrecht (Fachanwalt), Erbrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht berät Sie die Kanzlei Stefan Brandmaier in den wichtigsten Fragen zur rechtlichen Ordnung Ihres Lebens.

Aktuell

Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht am 25. April 2022

Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwalt Stefan Brandmaier aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis gemäß § 43 c BRAO erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

Dazu hat Rechtsanwalt Brandmaier die erforderlichen theoretischen Kenntnisse in Fortbildungen und Klausuren erworben. Innerhalb von 3 Jahren hat er die praktischen Kenntnisse in mehr als 100 gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen nachgewiesen.

Rechtsanwalt Stefan Brandmaier

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